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HÄRTEGRAD UND WASSERAUFBEREITUNGSSTOFFE

Entsprechend der Trinkwasserverordnung und des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes informieren wir über die zum Trinkwasseraufbereitungsprozess verwendeten Zusatzstoffe und die Härtebereiche des Trinkwassers.

  • Härtebereich 1: bis 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH);
  • Härtebereich 2: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
  • Härtebereich 3: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Diese Information ist für den Verbraucher wichtig, wenn es beispielsweise um die richtige Dosierung des Waschmittels geht. Bei der richtigen Verwendung kann so die Umwelt und der Geldbeutel geschont werden. Da die Waschmittelindustrie gesetzlich verpflichtet ist bei Wasch- und Reinigungsmitteln abgestufte Dosierempfehlungen für die Wasserhärtebereiche anzugeben, kann dieser Hinweis immer auf der Verpackung abgelesen werden.

Wasserwerk Stadt-, Ortsteil Aufbereitungsstoff Zweck Härtebereich
Diebesweg
in Schloß Neuhaus
Paderborn Kernstadt, Schloß Neuhaus,
Marienloh, Bad Lippspringe, Sennelager, Sande
Nordborchen, Kirchborchen, Wewer
keinerlei Aufbereitung
erforderlich Chlordioxid
Desinfektion nur bei Bedarf 3
Boker-Heide
in Anreppen
Elsen Sauerstoff Chlordioxid Oxidation Desinfektion
nur bei Bedarf
3
Hossengrund
in Altenbeken
Neuenbeken, Benhausen, Dahl Caliumcarbonat Chlordioxid Entsäuerung Desinfektion
nur bei Bedarf
1
Aabach
in Bad Wünnenberg
Alfen, Etteln, Schloß Hamborn,
Haxterberg, Haxtergrund
Aluminiumsulfat Polyacrylamin
Kaliumpermanganat Kohlenstoffdioxid
Calciumcarbonat Calciumhydroxid Chlordioxid
Flockung Flockung
Oxidation Aufhärtung
Aufhärtung Entsäuerung Desinfektion
1
Buchlieth
in Lichtenau
Dörenhagen Calciumcarbonat Chlordioxid Entsäuerung Desinfektion
nur bei Bedarf
1

Die Aufbereitungsstoffe für die Verbesserung der Filtration und Oxidation werden beim Aufbereitungsprozess im Wasserwerk nahezu vollständig wieder entfernt.

Es werden nur Aufbereitungsstoffe verwendet, die vom Bundesministerium für Gesundheit zugelassen sind. Ihre Konzentrationen liegen deutlich unter den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung und haben keine gesundheitliche Bedeutung.