Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum und hat eine Erstlaufzeit von mindestens einem Jahr, maximal einem Jahr und 30 Tagen. Die genaue Erstlaufzeit ist abhängig vom Vertragsbeginn in Verbindung mit der Kündigungsregelung. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats, in dem die jeweilige Mindestlaufzeit endet, in Textform ordentlich gekündigt wird. Ein ggf. bestehendes Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.